Das Juni-Update des Programmpakets Lexware Financial Office verwehrt vielen Nutzern den Zugang zur dringend benötigten Buchhaltungssoftware.
Nach dem in der vergangenen Woche ausgelieferten Juni-Update stehen viele Anwender der kaufmännischen Programme aus dem Hause Lexware machtlos vor der Fehlermeldung, ihre Benutzer-ID oder ihr Kennwort sei ungültig. Gegegenüber heise online räumte der Hersteller ein, dass die Problemursache nicht etwa in falschen Eingaben, sondern in der gepatchten Software liegt.
Nachdem in der vergangenen Woche erste Hilferufe im Anwenderforum auftauchten, reagierte Lexware am vergangenen Montag im selben Forum mit dem Warnhinweis, man möge das Update 18.50 nicht aufspielen. Es enthalte einen Fehler, über den aber noch keine Einzelheiten bekannt seien. Wie betroffene Nutzer feststellen mussten, funktioniert auch das vor dem Update automatisch gezogene Backup nicht; diese Sicherungskopie lässt sich nicht zurückspielen. Allenfalls können betroffene Anwender eine ältere Sicherungskopie aufspielen, deren Datenbestand jedoch in der Regel nicht aktuell ist und nur mit langwierigen Neueingaben aktualisiert werden kann. Der Support von Lexware kann im Kundenkontakt auch nicht weiterhelfen, da er offenbar von fehlerhaften Systemen routinemäßig eine Sicherungskopie anfordert und zur Analyse aufspielt, was bei dem aktuell vorliegenden Fehler nicht möglich ist.
Hilflose Reaktion
Auf Anfrage von heise online erkläre Lexware: „Unsere Experten arbeiten mit Hochdruck und höchster Priorität an einer Lösung, mit deren Veröffentlichung wir Ende der Woche beginnen werden. Dieses korrigierte Update wird automatisch in die betroffenen Programme eingespielt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind uns keine Fälle bekannt, bei denen es durch diesen Fehler zu Datenverlusten bei Kunden gekommen ist.
Wir empfehlen, dass sich betroffene Kunden direkt an unseren Support oder an unsere zertifizierten Lexware Partner wenden (Kontaktdaten folgen am Ende dieser Meldung). Für die betroffenen Kunden haben wir die Hotline-Zeiten erweitert und sind somit nun auch außerplanmäßig am Samstag von 8-14 Uhr im technischen Support erreichbar. Aufgrund des erhöhten Supportaufkommens kann es derzeit jedoch zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Anfragen sowie bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen.“
Laut Lexware sind folgende Programme vom beschriebenen Fehler betroffen:
Lexware buchhaltung pro/premium
Lexware financial office pro/premium
Lexware warenwirtschaft pro/premium
Lexware lohn+gehalt pro/premium
Lexware handwerk plus
Lexware financial office handwerk plus
Lexware business plus
Lexware reisekosten (alle Varianten)
Lexware fehlzeiten (alle Varianten)
Lexware anlagenverwaltung pro
Lexware büroservice komplett
Lexware neue steuerkanzlei
Erklärungen dazu, wie Updates mit einem so folgenschweren Fehler die Qualitätskontrolle vor der Freigabe passieren konnten, ist das Softwarehaus bislang schuldig geblieben. Nutzerbeiträge aus dem Forum legen indes nahe, dass Lexware einen ganzen Thread mit diesbezüglichen Problemmeldungen gelöscht hat, und dass der Support auch telefonisch kaum für Anfragen zu erreichen ist. Stattdessen findet sich inzwischen eine detaillierte Beschreibung des Programmversagens im Forum, dazu auch zwei Vorschläge zur Notfall-Abhilfe: Die geschädigten Nutzer mögen geduldig warten, bis der Support das Problem durchschaut und behoben hat und ihre Buchhaltungslücken danach schließen, „In dringenden Fällen“ gebe es auch die Möglichkeit, die fehlerhafte Programmversion 18.50 komplett zu deinstallieren, die Setup-Datei zu Financial Office 18.03 herunterzuladen, diese Version neu aufzuspielen und die letzte Sicherungskopie aufzuspielen, die der Anwender vor dem Update selbst gezogen hat.
Die Äußerung, dass keine Fälle von Datenverlust bekannt geworden seien, trägt nur wenig zur Beruhigung bei. Schließlich benötigen Firmen ihre Buchhaltungssoftware regelmäßig, um beispielsweise Lieferantenrechnungen zu begleichen. Wenn sie die entsprechenden Daten nicht ins Programm eingeben können, ist das zwar tatsächlich kein Datenverlust, aber es bedeutet trotzdem einen Stillstand der Buchhaltung mit der Aussicht auf spätere Nachholarbeit mit entsprechenden Arbeitsenpässen.
(hps)