Das Thema Cybersicherheit hat in den letzten Jahren immer größere Bedeutung erlangt, da immer mehr Unternehmen und Organisationen digitale Infrastrukturen nutzen, um ihre Geschäfte zu führen. Die Europäische Union hat darauf reagiert und ein Gesetzespaket verabschiedet, das Organisationen jeder Größe und Branche zu einem strikten Schutz vor Cyberangriffen verpflichtet. Die neue Richtlinie, genannt NIS 2, verlangt erhebliche Anforderungen an Unternehmen und könnte viele von ihnen vor große Herausforderungen stellen. Um sicherzustellen, dass Unternehmen diesen Anforderungen gerecht werden, ist es wichtig, dass sie eng mit Netzleiter zusammenarbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit Netzleiter können Unternehmen eine effektivere und effizientere Umsetzung der Cybersicherheitsrichtlinien erreichen und gleichzeitig ihr Risiko vor Cyberangriffen verringern. Die Vorteile einer solchen Zusammenarbeit werden im Folgenden ausführlicher besprochen:
Als IT-Dienstleister stehen wir vor einer neuen Herausforderung: Die Europäische Union (EU) verlangt von Unternehmen aller Größen und Branchen einen besseren Schutz vor Cyber-Angriffen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzespakets am heutigen Montag wird es für Organisationen zur Pflicht, entsprechende Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cyber-Sicherheitsniveau (NIS 2) umzusetzen.
Leider ist IT-Sicherheit in vielen Unternehmen noch kein Top-Thema, aber das wird sich bald ändern. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit sind beträchtlich und könnten für viele Organisationen eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn sie noch nicht damit begonnen haben, die Anforderungen bis Herbst 2024 zu erfüllen. Wichtig ist, dass die NIS 2-Richtlinie für Organisationen jeder Art und Größe gilt, nicht nur für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Experten schätzen, dass bis zu 80% der Unternehmen nicht wissen, dass sie von NIS 2 betroffen sind.
Als IT-Dienstleister unterstützen wir unsere Kunden bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben der NIS 2-Richtlinie und garantieren Ihnen ein hohes Maß an IT-Sicherheit.
Warum nimmt sich die EU des Themas Cybersicherheit an?
Die EU begründet ihre Initiative damit, dass die digitale Infrastruktur zu einem zentralen Bestandteil des täglichen Lebens und des grenzüberschreitenden Austauschs geworden ist und daher die Cybersicherheit für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes wichtiger denn je ist. Störungen der Cybersicherheit können die Ausübung von Wirtschaftstätigkeiten beeinträchtigen und der Wirtschaft und Gesellschaft der Europäischen Union erheblichen Schaden zufügen.
Seit 2016 gibt es bereits eine erste europaweite Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, die vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen zu Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe verpflichtet. Angesichts der wachsenden Bedrohungslage hat die EU Ende 2022 ein neues Gesetzespaket verabschiedet, das über die bisherigen Regelungen hinausgeht, darunter auch das deutsche IT-Sicherheitsgesetz 2.0.
Parallel dazu bringt die EU den Cyber Resilience Act auf den Weg, der Vorgaben für das Design von Produkten mit digitalen Elementen wie Hard- und Software enthält. Die EU will Cybersicherheit möglichst breit fassen, was wir als IT-Dienstleister für sinnvoll halten.
Welche Unternehmen sind vom neuen Gesetz betroffen?
Die Cybersicherheitsinitiative der EU stellt besonders hohe Anforderungen an „Sektoren mit hoher Kritikalität“. Dazu gehören Energieversorger, Transportunternehmen, Banken, Gesundheitsdienstleister, Raumfahrtorganisationen und die öffentliche Verwaltung.
Neben diesen kritischen Sektoren umfasst die Richtlinie auch andere Sektoren wie Post- und Kurierdienste, die chemische Industrie, Lebensmittelhersteller, Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten, die Automobilindustrie sowie digitale Dienste wie Online-Marktplätze und Suchmaschinen.
Die Richtlinie gilt für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten und einem Umsatz von 10 Millionen Euro. Das betrifft Unternehmen aller Größenordnungen, vom Mittelständler bis zum Dax-40-Unternehmen.
Obwohl die EU-Richtlinie hohe Anforderungen stellt, ist die genaue Ausgestaltung noch offen. Die Mitgliedstaaten müssen entscheiden, welche Anlagen als wesentlich oder bedeutend eingestuft werden.
Was müssen Sie als Unternehmen tun?
Mit der EU-Richtlinie NIS 2 wird IT-Sicherheit zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Unternehmensführung. Unternehmen müssen Risikomanagementsysteme und Notfallpläne einführen und ein System zur schnellen Meldung von Vorfällen an die Aufsichtsbehörden einrichten. Doch wie gehen Sie diese Herausforderung an?
Mit Netzleiter haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite! Wir entwickeln für Sie ein Schutzkonzept, erstellen gemeinsam mit Ihnen Desaster-Recovery-Dokumentationen, Notfallpläne, behandeln die Themen Firewall, Antivirus, Backup. Wir sind Experten in der Umsetzung technischer Maßnahmen wie Zugriffskontrolle, Schwachstellenmanagement, Verschlüsselung von Informationen und der Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zögern Sie nicht, uns zu beauftragen – denn viele Unternehmen verfügen nicht über die Kompetenz, diese Maßnahmen selbst umzusetzen. Gestalten wir gemeinsam die Zukunft der IT-Sicherheit!
Fazit
Die Europäische Union (EU) hat Unternehmen und Organisationen aller Größen und Branchen verpflichtet, sich besser gegen Cyber-Angriffe zu schützen. Zu diesem Zweck hat die EU ein Gesetzespaket verabschiedet, das als NIS 2-Richtlinie bekannt ist. Sie stellt erhebliche Anforderungen an die IT-Sicherheit und kann für viele Organisationen eine Herausforderung darstellen. Deshalb ist es wichtig, dass sie eng mit IT-Dienstleistern wie der Netzleiter GmbH & Co. KG zusammenzuarbeiten, um die Anforderungen effektiv und effizient umzusetzen und gleichzeitig das Risiko von Cyberangriffen zu reduzieren. Die EU hat ihre Initiative ins Leben gerufen, weil die digitale Infrastruktur zu einem zentralen Bestandteil des täglichen Lebens und des grenzüberschreitenden Handels geworden ist und Cybersicherheit daher für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes immer wichtiger wird. Schätzungen zufolge wissen bis zu 80 % der Unternehmen nicht, dass sie von NIS 2 betroffen sind. Jetzt sind Sie wahrscheinlich Teil der anderen 20%.