Die Terrorabwehr im EU-Raum soll verbessert werden. Eine Maßnahme ist die Erhöhung der Fälschungssicherheit von Ausweispapieren. Die EU-Kommission will deshalb die verpflichtende Aufnahme von digitalen Fingerabdrücken im Personalausweis vorschlagen.
Am kommenden Dienstag will die EU-Kommission in Brüssel den 28 Mitgliedsstaaten Pläne zur Verbesserung der Terrorabwehr vorlegen und darin unter anderem vorschlagen, die Fälschungssicherheit von Personalausweisen durch die verpflichtende Aufnahme von digitalen Fingerabdrücken und weiteren biometrischen Daten des Ausweisinhabers zu erhöhen. Das berichtet die Tageszeitung Die Welt, der die Pläne der EU-Kommission demnach bereits am heutigen Montag vorliegen.
Fingerabdrücke gegen den Terror
Ziel sei es, dass Terroristen und Kriminelle es künftig schwerer haben, Personalausweisdokumente zu fälschen. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulus sagte gegenüber der Welt: „Wir müssen die Schrauben anziehen, bis es keinen Raum mehr gibt für Terroristen oder Kriminelle und keine Mittel mehr für sie, Anschläge durchzuführen. Das bedeutet, dass ihnen der Zugang zu Geld, gefälschten Dokumenten, Waffen und explosiven Stoffen versperrt werden muss und sie zugleich daran gehindert werden müssen, unsere Grenzen unentdeckt zu überqueren.“
Die Einführung digitaler Fingerabdrücke und weiterer, bisher nicht genannter biometrischer Daten soll dem Bericht zufolge in allen Mitgliedsstaaten verpflichtend werden. In Deutschland ist derzeit lediglich das biometrische Gesichtsbild des Ausweisinhabers auf dem neuen Personalausweis (nPA) verpflichtend gespeichert. Das Speichern von zwei digitalen Fingerabdrücken auf dem RFID-Chip des Personalausweises ist freiwillig.
Zugriff auf diese biometrischen Daten erhalten ausschließlich staatliche Stellen wie Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Personalausweisbehörden über ein Lesegerät mit hoheitlichem Zertifikat und unter Eingabe der auf dem Personalausweis befindlichen Card Access Number (CAN). Der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt und der Militärische Abschirmdienst können über die Meldeämter auf die im Personalausweisregister gespeicherten Informationen zugreifen. Im elektronischen Reisepass ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken bereits seit 2007 verpflichtend. Die Speicherung wurde in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Jahr 2012 für rechtmäßig erachtet. (olb)