2022 neue IT Sicherheitsanforderungen für Ihre Praxis

5.02.2022 | Computer

Quelle: https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php

IT Sicherheitsanforderungen an alle Praxen

  • In der Praxis werden aktuelle Virenschutzprogramme eingesetzt (Anlage 1 Nummer 15).
  • Der Internet-Browser ist so eingestellt, dass in dem Browser keine vertraulichen Daten gespeichert werden (Anlage 1 Nummer 8).
  • Es werden verschlüsselte Internetanwendungen genutzt (Anlage 1 Nummer 10).
  • Apps werden nur aus den offiziellen App-Stores heruntergeladen und restlos gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden (Anlage 1 Nummer 1).
  • Es werden keine vertraulichen Daten über Apps versendet (Anlage 1 Nummer 4).
  • Smartphones und Tablets sind mit einem komplexen Gerätesperrcode geschützt (Anlage 1 Nummer 22).
  • Nach der Nutzung eines Gerätes meldet sich die Person ab (Anlage 1 Nummer 13).
  • Das interne Netzwerk ist anhand eines Netzplanes dokumentiert (Anlage 1 Nummer 33). Hierfür gibt es ein Musterdokument auf der Online-Plattform zur IT-Sicherheitsrichtlinie **

Ab 1. Januar 2022

  • Bei der Bereitstellung und dem Betreiben von Internet-Anwendungen wie Praxis-Homepage oder Online-Terminkalender wird eine Firewall eingesetzt (Anlage 1 Nummer 9).
  • Bei der Bereitstellung und dem Betreiben von Internet-Anwendungen wie Praxis-Homepage oder Online-Terminkalender werden keine automatisierten Zugriffe bzw. Aufrufe auf Webanwendungen eingerichtet oder zugelassen (Anlage 1 Nummer 11).
  • Auf Endgeräten, z.B. einem Praxisrechner, erfolgt eine regelmäßige Datensicherung, wobei in einem Plan festgelegt ist, welche Daten wie oft gesichert werden sollen (Anlage 1 Nummer 14).
  • Bei Verlust eines Mobiltelefons (Diensthandy) muss die darin verwendete SIM-Karte zeitnah gesperrt werden (Anlage 1 Nummer 25).
  • Wechseldatenträger müssen bei jeder Verwendung mit einem aktuellen Schutzprogramm auf Schadsoftware überprüft werden (Anlage 1 Nummer 28).
  • Es werden nur Apps genutzt, die Dokumente verschlüsselt und lokal abspeichern (Anlage 1 Nummer 3).
  • Für die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur werden Updates zeitnah installiert (Anlage 5 Nummer 6).
  • Für die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur werden die Administrationsdaten sicher aufbewahrt (Anlage 5 Nummer 7).

Anforderungen zusätzlich für mittlere Praxen

  • App-Berechtigungen minimieren: Bevor eine App eingeführt wird, muss sichergestellt werden, dass sie nur die minimal benötigten App-Berechtigungen für ihre Funktion erhält; weitere müssen hinterfragt und gegebenenfalls unterbunden werden (vgl. Anlage 2 Nummer 1).

ab 1. Januar 2022

  • Werden Mobiltelefone für dienstliche Zwecke verwendet, muss eine Nutzungs- und Sicherheitsrichtlinie erstellt werden (vgl. Anlage 2 Nummer 8). Hierfür gibt es ein Musterdokument auf der Online-Plattform zur IT-Sicherheitsrichtlinie **

 

Hier die komplette Liste: RiLi___75b_SGB_V_Anforderungen_Gewaehrleistung_IT-Sicherheit viel Spaß beim lesen. 🙂

CCHH

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