· Mehdi Aroui · Medical IT · Lesedauer von ca. 5 Min.
Qualifizierte elektronische Signatur (QeS)
Die qualifizierte elektronische Signatur ist handschriftlichen Unterschriften rechtlich gleichgestellt. Was eIDAS regelt, wo QeS eingesetzt wird und was eIDAS 2.0 ändert.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
Dieser Beitrag wurde mit Blick auf den Stand 2026 überarbeitet. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QeS) ist eine digitale Unterschrift, die handschriftlichen Unterschriften auf Papier rechtlich gleichgestellt ist. Sie wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt, und die Identität des Unterzeichners wird durch ein zugelassenes Authentifizierungsverfahren geprüft.
Typische Einsatzfelder:
- Notarielle Beglaubigungen und Handelsverträge
- Schriftverkehr zwischen Rechtsanwälten und Gerichten
- Elektronische Steuererklärungen und Mahnverfahren
- Anträge auf Sozialleistungen
- Vertraulichkeitsvereinbarungen im Unternehmen
Im Gesundheitswesen ist die QeS Grundlage für eRezept und eAU: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) erzeugt eine QeS für jedes signierte Dokument. Welche Signaturart im Praxisalltag sinnvoll ist, Einzelsignatur, Stapelsignatur oder Komfortsignatur, steht im Beitrag zu den digitalen Signaturen für das eRezept.
Qualifizierte Signatur, qualifizierte digitale Signatur, QeS
Für dieselbe Sache sind mehrere Bezeichnungen im Umlauf. Qualifizierte Signatur und qualifizierte digitale Signatur meinen in aller Regel das, was eIDAS als qualifizierte elektronische Signatur definiert, also die höchste der drei Stufen. Nicht gemeint ist die einfache elektronische Signatur, etwa ein eingescanntes Unterschriftsbild oder ein Namenszug unter einer E-Mail. Ebenfalls nicht gemeint ist die fortgeschrittene elektronische Signatur (FeS). Sie ist dem Unterzeichner zwar eindeutig zuordenbar, kommt aber ohne qualifiziertes Zertifikat aus und ersetzt deshalb die gesetzliche Schriftform nicht.
Wie sieht eine qualifizierte elektronische Signatur aus?
Sichtbar ist eine QeS zunächst gar nicht. Sie ist kein Bild einer Unterschrift, sondern ein kryptografischer Datensatz, der an die Datei angehängt wird und ihren Inhalt gegen nachträgliche Änderung absichert. Erkennbar wird sie erst in dem Programm, das die Datei öffnet.
Bei einem signierten PDF blendet der Reader eine Signaturleiste am oberen Rand ein. Das zugehörige Signaturfeld nennt den Namen des Unterzeichners, den ausstellenden Vertrauensdiensteanbieter, den Zeitpunkt und das Prüfergebnis. Ein positives Prüfergebnis besagt zweierlei: das Zertifikat war zum Signaturzeitpunkt gültig, und die Datei wurde seitdem nicht verändert. Manche Anwendungen zeigen zusätzlich ein optisches Unterschriftsbild an. Das ist reine Darstellung und trägt keine eigene Rechtswirkung.
Im Praxisalltag mit eHBA bekommen Ärztinnen und Ärzte von alledem wenig zu sehen. Dort quittiert das Praxisverwaltungssystem den Signaturvorgang, nachdem die PIN am Kartenterminal eingegeben wurde.
Was ist die eIDAS-Verordnung?
Die EU-Verordnung eIDAS (electronic identification, authentication and trust services) schafft einen einheitlichen europäischen Standard für elektronische Signaturen. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, gibt QeS dieselbe Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften und lässt sie als Beweismittel in Gerichtsverfahren zu. eIDAS trat im Juli 2016 in Kraft.
Welche Anbieter gibt es für die qualifizierte elektronische Signatur?
Für eine QeS wird ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) benötigt. In Deutschland sind u.a. folgende Anbieter durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) gelistet:
- Bundesdruckerei und D-TRUST
- Deutsche Post
- Deutsche Telekom
- Bank-Verlag GmbH
- Medisign GmbH
Eine aktuelle, vollständige Liste findet sich auf der Website der Bundesnetzagentur oder der EU-E-Signature-Plattform der Europäischen Kommission. Weil eIDAS die Rechtswirkung EU-weit einheitlich regelt, sind auch qualifizierte Vertrauensdienste aus anderen Mitgliedstaaten verwendbar.
Was kostet eine qualifizierte elektronische Signatur?
Der Preis hängt vor allem daran, ob Sie mit einer Chipkarte oder per Fernsignatur unterschreiben.
Im Gesundheitswesen läuft die QeS über den elektronischen Heilberufsausweis. D-TRUST verlangt dafür 500 Euro brutto bei fünf Jahren Gültigkeit, medisign rechnet 100 Euro pro Jahr ab und kommt damit auf denselben Betrag. Beide setzen eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren an, danach ist jährlich kündbar (Stand 08/2026, Angaben der Anbieter). Besteht eine gesetzliche TI-Anschlusspflicht, sind diese Kosten über die TI-Förderung in der Regel refinanziert.
Außerhalb des Gesundheitswesens wird meist per Fernsignatur unterschrieben. Dort liegt der private Schlüssel in einem Hochsicherheitsmodul beim Vertrauensdiensteanbieter, abgerechnet wird pro Signatur oder über ein Abonnement. Marktüblich sind rund 1 bis 5 Euro je Signatur (Stand 08/2026). Der Vergleich lohnt sich, weil manche Anbieter die QeS im Monatspreis führen und andere jede Signatur zusätzlich berechnen.
eIDAS 2.0: Was sich ändert
Die EU-Kommission hat die Revision der eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0) Ende 2023 abgeschlossen, die Verordnung trat 2024 in Kraft. Wichtigste Neuerungen:
- EU Digital Identity Wallet: Alle EU-Bürger sollen künftig eine digitale Identität in einer staatlichen App speichern können, die auch für QeS genutzt werden kann.
- Breitere Anerkennung: Mehr Dienste müssen QeS akzeptieren, nicht nur Behörden.
- Qualifizierte Website-Authentifizierung (QWAC): Strengere Anforderungen an verschlüsselte Websites und ihre Identität.
Für Arztpraxen ist die Kernfunktion der QeS über eHBA und TI unmittelbar von eIDAS 2.0 nicht betroffen. Der eHBA wird weiterhin als sichere Signaturerstellungseinheit anerkannt.
Go-Digital-Förderung für Digitalisierung
Unternehmen, die ihre Arbeitsprozesse digitalisieren möchten, können im Rahmen des Förderprogramms Go-Digital bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Netzleiter ist als akkreditierter Beratungspartner zugelassen.
Häufige Fragen
Ist eine QeS rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt?
Ja. Die EU-Verordnung eIDAS gibt der qualifizierten elektronischen Signatur dieselbe Rechtswirkung wie einer handschriftlichen Unterschrift und lässt sie als Beweismittel in Gerichtsverfahren zu.
Wer darf eine QeS ausstellen?
Eine QeS wird über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) erzeugt. In Deutschland sind unter anderem Bundesdruckerei und D-TRUST, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Bank-Verlag GmbH und Medisign GmbH durch die Bundesnetzagentur gelistet.
Was ändert sich für Arztpraxen durch eIDAS 2.0?
Die Kernfunktion der QeS über eHBA und Telematikinfrastruktur ist von eIDAS 2.0 unmittelbar nicht betroffen. Der elektronische Heilberufsausweis wird weiterhin als sichere Signaturerstellungseinheit anerkannt.
Netzleiter betreut KMU und Arztpraxen in Hamburg und der Metropolregion bei der Umsetzung von QeS, eHBA und elektronischer Signatur. Für Praxen läuft das über unsere Medical IT für Arztpraxen.
Fragen zu QeS, eHBA oder Fördermöglichkeiten: Hotline 040 25 499 500 oder vertrieb@netzleiter.com.
Diesen Beitrag gibt es als vertiefte Fassung speziell für Arztpraxen und MVZ auf medical-it.org, der Praxis-IT-Marke von Netzleiter.




