· Mehdi Aroui · Cybersecurity  · Lesedauer von ca. 4 Min.

Google und 500 Menschenjahre DSGVO-Aufwand: Was das bedeutet

Google investierte 500 Menschenjahre in die DSGVO-Umsetzung. Ein Rückblick auf 2018 und was das für KMU heute bedeutet.

Google investierte 500 Menschenjahre in die DSGVO-Umsetzung. Ein Rückblick auf 2018 und was das für KMU heute bedeutet.

Rückblick: Dieser Beitrag stammt aus dem Jahr 2018 und dokumentiert eine Aussage, die kurz nach Inkrafttreten der DSGVO für Aufsehen sorgte. Die Einordnung am Ende ist auf dem Stand Mai 2026.

Was Google damals berichtete

Am 14. Mai 2018, wenige Tage vor dem Stichtag 25. Mai 2018, sprach Peter Fleischer, Datenschutzjustiziar von Google, auf den 8. European Data Protection Days in Berlin. Seine Aussage war konkret: Google investierte insgesamt 500 Menschenjahre Arbeit in die Vorbereitung auf die DSGVO.

Aufgeschlüsselt sah das so aus:

  • 40 Menschenjahre allein für die Überprüfung und Anpassung von rund 1.110 bestehenden Google-Produkten und -Projekten
  • 12,5 Millionen Verträge mit Kunden und Geschäftspartnern wurden erneuert, darunter viele kleine Website-Betreiber
  • Neue Datenschutzerklärung und überarbeitete Einwilligungsmechanismen für Werbepartner
  • 2017 besuchten rund zwei Milliarden Nutzer die Datenschutz-Einstellungsseite von Google

Fleischer ergänzte, dass Google bereits seit 2011 an Datenportabilität gearbeitet hatte. Die DSGVO bedeutete daher keine komplette Neuausrichtung, sondern eine Verdichtung laufender Arbeit.

Quellen: heise.de (2018), netzwoche.ch (2018)

Was diese Zahl aussagt

500 Menschenjahre klingt nach einem Konzernproblem. Das ist es nicht vollständig.

Google betrieb 2018 über tausend Produkte und Dienste, handelte Verträge in zweistelliger Millionenzahl und beschäftigte eigene Juristen und Datenschützer in Vollzeit. Der Aufwand skaliert logisch mit der Komplexität des Unternehmens.

Für ein KMU mit 20 bis 80 Mitarbeitenden sieht die Rechnung anders aus. Die Grundaufgaben sind dieselben, der Umfang ist kleiner:

  • Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse)?
  • Mit welchen Dienstleistern werden Daten geteilt, und sind Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) vorhanden?
  • Gibt es ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)?

Ein KMU ohne komplexe IT-Landschaft schafft eine solide Erstaufsetzung in wenigen Wochen mit einem strukturierten Vorgehen. Das erfordert keine 500 Menschenjahre, aber eben auch keine halbe Stunde.

Was seit 2018 geblieben ist

Acht Jahre später ist die DSGVO kein neues Thema mehr, aber kein erledigtes. Ein paar Punkte, die in der Praxis immer wieder auftauchen:

AVV mit Dienstleistern: Google Workspace, Microsoft 365, CRM-Systeme, Newsletter-Tools, alle brauchen einen gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag. Viele KMU haben die initialen Verträge 2018 geschlossen, seitdem aber nie nachgezogen, obwohl sich die Dienstleister oder ihre Sub-Auftragnehmer geändert haben.

Datenschutzerklärung: Was 2018 korrekt war, stimmt 2026 oft nicht mehr. Eingebundene Dienste ändern sich, Cookie-Consent-Anforderungen wurden durch Urteile konkretisiert.

Technische Maßnahmen: Verschlüsselung, Zugriffsrechte, Backup-Konzept. Diese Punkte sind nicht nur DSGVO-Pflicht, sondern auch operativer IT-Schutz. Beides zusammen anzugehen ist effizienter als separate Projekte.

Wer einen strukturierten Überblick über die DSGVO-Grundlagen sucht, findet einen guten Einstieg im BfDI-Ratgeber für Unternehmen (Bundesbeauftragter für den Datenschutz). Für die Anwendung auf konkrete IT-Systeme und Prozesse lohnt sich der Blick in unseren Artikel Was ist die DSGVO?.

Netzleiter-Einordnung

Datenschutz ist bei uns kein Beratungsprodukt mit eigenem Preis-Zettel. Aber wir sehen in der Praxis, was passiert, wenn technische Maßnahmen fehlen: Zugriffsprotokolle, die niemand führt, Backup-Daten, die unverschlüsselt beim Dienstleister liegen, Active-Directory-Konten ehemaliger Mitarbeitender, die noch aktiv sind.

Das sind keine juristischen Risiken auf dem Papier, sondern reale Angriffsflächen. Wer IT-Infrastruktur sauber betreiben will, kommt an den technisch-organisatorischen Maßnahmen der DSGVO nicht vorbei, und umgekehrt erfüllt wer seine IT ordentlich betreibt, viele DSGVO-Anforderungen von selbst.

Unsere Cybersecurity- und Datensicherungs-Leistungen setzen genau dort an.

Häufige Fragen

Musste Google wirklich 500 Menschenjahre in die DSGVO stecken?

Ja, laut Aussage von Peter Fleischer, Datenschutzjustiziar von Google, auf den 8. European Data Protection Days im Mai 2018. Der Aufwand verteilte sich unter anderem auf 40 Menschenjahre für die Überprüfung von rund 1.110 Google-Produkten und die Erneuerung von 12,5 Millionen Verträgen.

Bedeutet das, ein KMU braucht einen ähnlich hohen Aufwand?

Nein. Der Aufwand skaliert mit der Komplexität des Unternehmens. Google betrieb 2018 über tausend Produkte und handelte Verträge in zweistelliger Millionenzahl. Ein KMU mit 20 bis 80 Mitarbeitenden ohne komplexe IT-Landschaft schafft eine solide Erstaufsetzung in wenigen Wochen mit strukturiertem Vorgehen.

Was ist von der DSGVO-Vorbereitung 2018 bis heute liegen geblieben?

In der Praxis vor allem drei Punkte: nicht aktualisierte Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern, veraltete Datenschutzerklärungen, die neue Cookie-Consent-Anforderungen nicht abbilden, und technische Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffsrechte und Backup-Konzept, die parallel zur DSGVO auch operativer IT-Schutz sind.

Netzleiter betreut KMU in Hamburg und der Metropolregion bei genau diesen technisch-organisatorischen Maßnahmen.

Für inhaltliche und rechtliche DSGVO-Fragen verweisen wir auf spezialisierte Datenschutzberater oder den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten.

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