[QUELLE: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-goes-Mainstream-Ein-Monat-DSGVO-4089845.html ]
„Datenschutz goes Mainstream“ – Ein Monat DSGVO
Selbst wenn Verbraucher die Datenschutz-Hinwiese im Internet nicht lesen und einfach wegklicken, wäre Ihnen trotzdem geholfen, sagt Jan Philipp Albrecht.
Die seit kurzem geltenden EU-Datenschutzregelungen haben die Position der Internet-Nutzer nach Ansicht des Europapolitikers Jan Philipp Albrecht (Grüne) schon in den ersten Wochen deutlich gestärkt. Selbst wenn Nutzer nicht alle Datenschutz-Hinweise lesen würden, hätten Verbände jetzt die Möglichkeit, gegen illegale Praktiken vorzugehen.
Steigerung des Datenschutzbewusstseins: Die Auswirkungen der DSGVO nach einem Monat
„Da wird deutlich mehr Angriffsfläche geschaffen für diejenigen, die sich gegen verbraucherrechtswidrige Praxis wehren wollen“, sagte Albrecht der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. Auf dieser Grundlage hätten die ersten Verbraucherverbände bereits mehrere Verfahren angestrengt. Albrecht hatte die Datenschutzgrundverordnung maßgeblich für das Europaparlament mit den EU-Staaten verhandelt.
Beschweren bei nationalen Datenschutzbehörden
Nach zweijähriger Übergangszeit gelten die neuen EU-Datenschutzregeln seit dem 25. Mai in allen 28 EU-Ländern. Sie sollen vor allem Verbraucher besser schützen. So wird etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem dann zustimmen.
Die DSGVO
Nach zwei Jahren Übergangsfrist trat die DSGVO am 25. Mai in Kraft. Sie soll den Datenschutz in Europa vereinheitlichen und den Kontrolleuren mehr Macht geben. Zuvor hat es noch einmal jede Menge Verunsicherung gegeben.
Bei Verstößen drohen Unternehmen hohe Geldstrafen. Beschweren können sich die EU-Bürger bei den nationalen Datenschutzbehörden – und müssen sich nicht mehr an die Behörden des Landes wenden, in dem das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat.
Die allererste Beschwerde
Bis Donnerstag waren bei den Datenschutzbehörden 29 solcher grenzüberschreitenden Fälle gemeldet worden, wie Europas oberste Datenschützerin Andrea Jelinek der dpa sagte. Diese Fälle würden jetzt geprüft. Die allererste Beschwerde richtete sich gegen Facebook und war am 25. Mai um 1.26 Uhr eingegangen, wie die Chefin des EU-Datenschutzausschusses sagte.
Diese Beschwerde war vom Verein Noyb des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems eingereicht worden. Dieser beschwerte sich außerdem über Google sowie die Facebook-Dienste Instagram und WhatsApp. Die Konzerne zwängen Nutzer, Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, ohne die die Dienste überhaupt nicht genutzt werden könnten, hieß es. Das sei ein klarer Verstoß gegen die DSGVO.
Datenschutz goes Mainstream
Grundsätzlich habe das Interesse am Thema Datenschutz in den vergangenen Wochen auch unter Verbrauchern zugenommen, betonten Albrecht und Jelinek. „So viel, wie Leute sich seit dem 25. Mai mit Datenschutz beschäftigt haben, das hat es noch nie in dieser Form gegeben“, sagte Albrecht. Jelinek formuliert es so: „Datenschutz goes Mainstream.“