· Mehdi Aroui · cybersecurity · 2 min read
NIS2: EU verpflichtet Unternehmen zu höherer Cybersicherheit
NIS2 macht IT-Sicherheit zur gesetzlichen Pflicht: Bußgelder bis 10 Millionen Euro, persönliche Geschäftsführerhaftung und konkrete EU-Vorgaben zu Risikomanagement, Meldepflichten und technischen Maßnahmen.

Dieser Beitrag wurde mit Blick auf den Stand 2026 überarbeitet. Digitale Infrastruktur ist zur zentralen Grundlage von Wirtschaft und Verwaltung geworden. Sicherheitsvorfälle treffen nicht mehr nur einzelne Unternehmen, sondern können ganze Lieferketten und Versorgungsstrukturen lahmlegen. Die EU hat darauf reagiert und Ende 2022 das NIS2-Paket verabschiedet.
Warum NIS2?
Die erste EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) galt seit 2016. Sie war für die damalige Bedrohungslage ausgelegt. Ransomware-Angriffe auf kritische Infrastrukturen, staatlich geförderte Spionage und der Anstieg professioneller Cyberkriminalität haben die Anforderungen seitdem fundamental verschoben.
NIS2 ersetzt die alte Richtlinie und erweitert den Geltungsbereich erheblich. Ergänzt wird sie durch den Cyber Resilience Act, der Sicherheitsanforderungen direkt an Produkte mit digitalen Elementen knüpft.
Wen betrifft NIS2?
Die Richtlinie gilt für Organisationen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz in als kritisch eingestuften Sektoren.
Hochkritische Sektoren umfassen Energieversorger, Transportunternehmen, Banken, Gesundheitsversorger, Raumfahrtorganisationen und öffentliche Verwaltungen.
Weitere betroffene Bereiche sind Post- und Kurierdienste, Chemiehersteller, Lebensmittelproduzenten, Hersteller von IT-Hardware und Software, die Automobilindustrie sowie digitale Dienste wie Online-Marktplätze und Suchmaschinen.
Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 80 Prozent der betroffenen Unternehmen noch nicht wissen, dass NIS2 für sie gilt.
Was Unternehmen konkret umsetzen müssen
NIS2 macht IT-Sicherheit zur Leitungsaufgabe. Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Umsetzung der Anforderungen.
Konkret schreibt die Richtlinie vor:
- Risikomanagementsysteme für die IT
- Notfall- und Business-Continuity-Pläne
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gegenüber Aufsichtsbehörden
- Zugriffskontrollen und Identity Management
- Schwachstellenmanagement und Patch-Prozesse
- Verschlüsselung sensibler Daten
- Regelmäßige Mitarbeiterschulungen
Was Netzleiter übernimmt
Netzleiter unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts nach NIS2-Anforderungen, der Erstellung einer Notfalldokumentation und der technischen Umsetzung aller Maßnahmen.
Fragen zur NIS2-Betroffenheit und zu konkreten nächsten Schritten: Hotline 040 25 499 500 oder vertrieb@netzleiter.com.
Weiterführend: NIS2-Überblick für Entscheider



