· Mehdi Aroui · Medical IT  · Lesedauer von ca. 2 Min.

Netzleiter: KBV-zertifizierter IT-Dienstleister nach §75b

Netzleiter ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als IT-Dienstleister nach §75b SGB V zertifiziert und verfügt über die Gematik-Zertifizierung für den KoCoBox-Konnektor.

Netzleiter ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als IT-Dienstleister nach §75b SGB V zertifiziert und verfügt über die Gematik-Zertifizierung für den KoCoBox-Konnektor.

Dieser Beitrag wurde mit Blick auf den Stand 2026 überarbeitet. Arztpraxen, die einen IT-Dienstleister für ihre Infrastruktur beauftragen, tragen Mitverantwortung für die Auswahl eines qualifizierten Partners. Die KBV-Zertifizierung nach §75b SGB V schafft hier nachweisbare Sicherheit: Nur Dienstleister, die eine Prüfung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestanden haben, dürfen sich auf dieser Grundlage als zertifizierter IT-Partner für Praxen bezeichnen.

KBV-Zertifizierung nach §75b

Geschäftsführer Mehdi Aroui hat die KBV-Prüfung erfolgreich absolviert. Netzleiter ist damit als Hamburger Dienstleister gemäß §75b SGB V anerkannt. Diese Zertifizierung ist für praktizierende Ärzte in Arztgemeinschaften und MVZ entscheidend. Für Praxen bedeutet das: Der Dienstleister kennt die spezifischen IT-Sicherheitsanforderungen der KBV und ist in der Lage, diese korrekt umzusetzen.

Die KBV-Richtlinie nach §75b verpflichtet Arztpraxen zur Einhaltung definierter IT-Sicherheitsstandards. Ein zertifizierter Dienstleister erleichtert die Erfüllung dieser Pflichten und dokumentiert die Einhaltung nachvollziehbar.

Gematik-Zertifizierung für den KoCoBox-Konnektor

Netzleiter verfügt zusätzlich über die Konnektor-Zertifizierung der Gematik für den KoCoBox-Konnektor. Das ermöglicht die professionelle Anbindung von Praxen, Zahnarztpraxen und psychologischen Psychotherapeuten an die Telematikinfrastruktur.

Die Telematikinfrastruktur ist das sichere Datennetz des deutschen Gesundheitswesens. Über sie laufen die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das eRezept, die eAU und der KIM-Dienst für sichere Kommunikation. Eine fehlerhafte Konnektor-Konfiguration blockiert alle diese Dienste.

Was Praxen bei der Dienstleisterauswahl beachten sollten

  • Ist der Dienstleister nach §75b KBV zertifiziert?
  • Verfügt er über eine Gematik-Zertifizierung für den eingesetzten Konnektor?
  • Kann er Konnektor-Updates, eRezept-Einrichtung und KIM-Anbindung aus einer Hand liefern?
  • Bietet er dokumentierten Support und Reaktionszeiten für TI-Störungen?

Netzleiter bietet kostenlose Erstberatungen und IT-Sicherheitsüberprüfungen für Praxen an. Weitere Informationen zum Leistungsbereich Medical IT sind unter www.medical-it.org verfügbar.

Häufige Fragen

Was bedeutet die KBV-Zertifizierung nach §75b konkret?

Der Dienstleister hat eine Prüfung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestanden und darf sich auf dieser Grundlage als zertifizierter IT-Partner für Praxen bezeichnen. Das belegt Kenntnis der KBV-spezifischen IT-Sicherheitsanforderungen.

Ist die Gematik-Zertifizierung dasselbe wie die KBV-Zertifizierung?

Nein. Die KBV-Zertifizierung betrifft die IT-Sicherheitsanforderungen nach §75b, die Gematik-Zertifizierung betrifft konkret den Konnektor, etwa die KoCoBox. Beide Nachweise sind unabhängig voneinander und für eine vollständige TI-Betreuung sinnvoll.

Muss jeder IT-Dienstleister für Praxen zertifiziert sein?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Zertifizierung nicht für jeden Dienstleister, für die Praxis ist sie aber ein wichtiges Auswahlkriterium, weil sie nachweisbare Fachkenntnis der KBV-Anforderungen belegt.

Was passiert bei einer fehlerhaften Konnektor-Konfiguration?

Eine fehlerhafte Konfiguration blockiert alle TI-Dienste, darunter eGK, eRezept, eAU und KIM. Ein zertifizierter Dienstleister richtet den Konnektor korrekt ein und vermeidet solche Ausfälle.


Diesen Beitrag gibt es als vertiefte Fassung speziell für Arztpraxen und MVZ auf medical-it.org, der Praxis-IT-Marke von Netzleiter.

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