
IT-Sicherheitsrichtlinie §390 SGB V: Leitfaden für Arztpraxen
Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V (vormals §75b) gilt seit Oktober 2025 in neuer Fassung. Welche Schutzmaßnahmen Ihre Praxis jetzt umsetzen muss.

Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V (vormals §75b) gilt seit Oktober 2025 in neuer Fassung. Welche Schutzmaßnahmen Ihre Praxis jetzt umsetzen muss.

DATA-AL deckt Abrechnung, Karteikarte, eRezept und TI-Anbindung ab. Netzleiter richtet die Software ein und übernimmt Datenmigration sowie laufende Wartung.

Mit dem verpflichtenden eRezept seit Januar 2024 müssen Ärzte digitale Signaturen zuverlässig beherrschen. Ein Überblick über die drei Signaturarten und ihre Einsatzbereiche.

Das eRezept ist seit Januar 2024 Pflicht. Wie Data-AL die Integration technisch umsetzt und welche Schritte bei der Einrichtung zu beachten sind.

Die KBV-Richtlinie nach §75b SGB V regelt IT-Sicherheit in Arztpraxen. Was die Anforderungen bedeuten und wie Netzleiter bei der Umsetzung unterstützt.

Was die KBV-Richtlinie §75b konkret von medizinischen Einrichtungen verlangt: Antivirus, Firewall, Backup, Verschlüsselung und Patchmanagement Schritt für Schritt erklärt.