· Mehdi Aroui · Unternehmen · Lesedauer von ca. 3 Min.
Mehrwertsteuersenkung 2020: Was KMU IT-seitig umstellen mussten
Die befristete Senkung von 19 auf 16 Prozent im Juli 2020 traf viele Betriebe IT-seitig unvorbereitet. Ein Rückblick auf die technischen Baustellen und was Netzleiter damals für Kunden übernahm.

Rückblick: Dieser Beitrag stammt aus dem Juni 2020 und dokumentiert, wie die befristete Mehrwertsteuersenkung der Bundesregierung kurzfristig technischen Handlungsbedarf bei vielen Betrieben auslöste. Die Senkung galt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020. Seit dem 1. Januar 2021 gelten wieder die regulären Sätze von 19 und 7 Prozent.
Was die Bundesregierung damals beschlossen hatte
Im Juni 2020 verabschiedete der Bundestag als Teil des Corona-Konjunkturpakets eine befristete Absenkung der Umsatzsteuer. Der Regelsatz sank von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Geltungszeitraum: 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Danach liefen beide Sätze wieder auf die alten Werte zurück. Ziel war die Konjunkturbelebung mit einem Entlastungsvolumen von rund 20 Milliarden Euro.
Die Regelung klingt einfach. Für Betriebe mit digitalisierten Prozessen war sie es nicht.
Warum die Umstellung mehr war als ein Prozentwert
Viele KMU unterschätzten den technischen Aufwand. Wer in der Software nur eine Zahl von 19 auf 16 ändert, übersieht schnell, wo dieser Wert überall steckt:
Kassensysteme und POS-Hardware. Steuersätze sind in der Firmware oder in der Kassensoftware hinterlegt, manchmal auf beiden Ebenen. Bei zertifizierten Kassensystemen (TSE-Pflicht galt seit 2020) musste die Anpassung dokumentiert und revisionssicher abgebildet werden.
Warenwirtschaft und ERP. Artikel-Stammdaten enthalten Steuerklassen. In manchen Systemen war der Steuersatz direkt im Artikelstamm hinterlegt, nicht in einem zentralen Steuerparameter. Das bedeutete: Hunderte Datensätze einzeln prüfen oder ein Datenbankskript koordinieren.
Rechnungsvorlagen. PDF-Vorlagen, Word-Templates, automatisch generierte Ausgangsrechnungen: Alle mussten den neuen Satz ausweisen, und zwar nur für Leistungen im Zeitfenster Juli bis Dezember. Bei Leistungen, die über den Jahreswechsel liefen, waren Teilrechnungen oder Korrekturrechnungen nötig.
Schnittstellen. Wer Drittsysteme einbindet (Webshop, Buchführungssoftware, Lohnverarbeitung), musste sicherstellen, dass der Steuersatz an jedem Übergabepunkt konsistent ankam.
Rückumstellung zum 1. Januar 2021. Wer zum 1. Juli umstellte, musste es zum Jahreswechsel erneut tun. Doppelter Aufwand.
Was Netzleiter für Kunden übernahm
Damals wandten sich mehrere Bestandskunden kurzfristig an uns. Die Anfragen kamen ab Mitte Juni 2020, also weniger als zwei Wochen vor dem Stichtag. Der Grund: Viele Softwareanbieter hatten Updates angekündigt, aber noch nicht geliefert oder unterstützten ältere Systeme nicht mehr.
Konkret halfen wir bei:
- Konfigurationsänderungen in Warenwirtschaftssystemen (Faktura, Lexware, DATEV-Schnittstellen)
- Anpassung von Rechnungsvorlagen in Word und automatisierten PDF-Generatoren
- Koordination mit Kassensystemanbietern, wenn das Update eine Remote-Session erforderte
- Prüfung, ob bestehende Buchhaltungsschnittstellen den neuen Satz korrekt übertrugen
- Planung der Rückumstellung für Dezember 2020
Die Rückumstellung zum Jahreswechsel verlief für vorbereitete Betriebe reibungslos. Wer die Erstumstellung sorgfältig dokumentiert hatte, konnte die Schritte einfach umkehren.
Was bleibt aus dem Rückblick
Die Episode zeigte, was viele KMU-IT-Setups bis dato kaum sichtbar gemacht hatten: Steuerkonfigurationen sind systemübergreifend verstreut und selten zentral dokumentiert. Wer damals unter Zeitdruck suchte, fand den Satz an drei verschiedenen Stellen in drei verschiedenen Systemen.
Das ist kein Vorwurf an Betriebe. Es ist ein Hinweis, warum strukturiertes IT-Management solche Situationen erheblich entspannter macht: Eine aktuelle Systemübersicht zeigt sofort, wo ein Parameter sitzt, bevor der Gesetzgeber das nächste Datum setzt.
Die offizielle Dokumentation zur damaligen Regelung ist im BMF-Monatsbericht Juni 2020 des Bundesfinanzministeriums archiviert.
Kontakt damals wie heute: 040 25 499 500 | support@netzleiter.com



