Kostenlos für Kanzleien

Die beA-Notfallkarte für Ihren Kanzleischreibtisch

Das beA sendet nicht, die Frist läuft, und alle schauen auf den Bildschirm. Mit dieser Karte weiß jede Person in der Kanzlei, was in den nächsten Minuten zu tun ist. Eine Seite, zum Ausdrucken, ohne IT-Fachsprache.

Was auf der Karte steht

Fünf Schritte in der Reihenfolge, in der sie im Ernstfall gebraucht werden. Dazu eine Liste für heute, damit der Ernstfall seltener kommt.

Bei uns oder zentral?

Wo Sie in zwei Minuten sehen, ob die BRAK oder die Justiz eine Störung meldet, und wie Sie die Gegenprobe machen.

Lokale Ursachen ausschließen

Client Security, Karte, Kartenleser, Virenschutz. Die üblichen Verdächtigen, ohne dass jemand am System herumprobiert.

Richtig dokumentieren

Was Sie festhalten sollten, solange es passiert. Der BGH verlangt eine konkrete Schilderung, ein Verweis auf eine bekannte Störung reicht nicht.

Ersatzeinreichung vorbereiten

Die Fundstellen in § 130d ZPO in klarer Sprache, damit die Anwältin oder der Anwalt schnell entscheiden kann.

Danach

Störungshistorie sichern, Ursache klären, Notizen zur Akte. Damit der nächste Fristtag ruhiger wird.

Heute erledigen

Zweites Sicherungsmittel, Fax getestet, Treiber aktuell. Vier Punkte, die Sie in Ruhe abhaken, bevor es eilt.

Tragen Sie Name und E-Mail-Adresse ein, danach steht die Karte sofort als PDF bereit, den Link bekommen Sie zusätzlich per E-Mail. Wenn das beA bei Ihnen gerade nicht funktioniert, rufen Sie lieber direkt an, unsere IT-Hotline erreichen Sie unter 040 25 499 500. Für Kanzleien ohne Wartungsvertrag rechnen wir nach Aufwand ab.

beA-Notfallkarte anfordern

Alle Felder ohne den Zusatz „optional“ sind Pflichtfelder.

Klappt die Sicherheitsabfrage nicht, erreichen Sie uns ohne Formular unter 040 20 94 97 67 oder per E-Mail an vertrieb@netzleiter.com.

Ihre Angaben gehen an unseren Vertrieb, und Sie erhalten eine E-Mail mit dem Link zur Unterlage. Anrufe oder E-Mails zu unseren Leistungen gibt es nur mit dem Häkchen oben und erst, nachdem Sie es per E-Mail bestätigt haben. Den Weg dazu nennt die E-Mail mit dem Link. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Damit der Ernstfall gar nicht erst kommt

Nicht jede Störung liegt bei der BRAK. Manchmal steckt der eigene Arbeitsplatz dahinter, etwa eine veraltete Client Security, ein Virenschutz, der sie nach einem Update blockiert, ein Kartenleser ohne aktuellen Treiber. Das lässt sich vorher sauber einrichten. Wie das abläuft, steht auf der Seite beA einrichten lassen. Den ausführlichen Hintergrund zur Karte lesen Sie im Beitrag beA-Störung am Fristtag, und was wir rund um Advoware übernehmen, zeigt der Advoware-Service.

FAQ

Fragen zur Notfallkarte

Für wen ist die Notfallkarte gedacht?

Für alle, die in der Kanzlei mit dem beA arbeiten, vor allem für Rechtsanwaltsfachangestellte am Versandplatz. Sie ist so geschrieben, dass sie ohne IT-Kenntnisse funktioniert.

Ersetzt die Karte eine rechtliche Prüfung?

Nein. Die Karte ordnet die technischen und organisatorischen Schritte. Ob und wie eine Ersatzeinreichung erfolgt, entscheidet die Anwältin oder der Anwalt. Die Karte nennt dazu die Fundstellen in der ZPO und die BGH-Rechtsprechung mit Stand Oktober 2026.

Warum fragen Sie nach meiner E-Mail-Adresse?

Ihre Angaben gehen an unseren Vertrieb. Wir schicken Ihnen die Karte zusätzlich per E-Mail, erfahren so, wer sie nutzt, und können Ihnen antworten, wenn Sie Fragen haben. Anrufen oder anschreiben, um Ihnen unsere Leistungen vorzustellen, dürfen wir Sie nur, wenn Sie das Häkchen zur Kontaktaufnahme setzen und es per E-Mail bestätigen. Die Karte erhalten Sie auch ohne.