· Mehdi Aroui · Managed IT · Lesedauer von ca. 5 Min.
beA-Störung am Fristtag: in fünf Schritten handlungsfähig
Das beA sendet nicht, und die Frist läuft. Wie Sie in zwei Minuten klären, ob die Störung bei Ihnen oder zentral liegt, welche Ursachen am Arbeitsplatz typisch sind, was Sie für die Glaubhaftmachung festhalten sollten und was Sie heute schon vorbereiten können.

Wenn das beA kurz vor Fristablauf nicht sendet, entscheiden zwei Dinge über die nächste halbe Stunde. Erstens, ob die Störung zentral bei der BRAK oder der Justiz liegt oder an Ihrem eigenen Arbeitsplatz. Zweitens, ob Sie festhalten, was passiert, während es passiert. Beides lässt sich vorbereiten, und genau darum geht es in diesem Beitrag.
Er beschreibt die technische und organisatorische Seite. Ob und wie eine Ersatzeinreichung erfolgt, entscheidet die Anwältin oder der Anwalt. Für den Schreibtisch gibt es den Ablauf als kostenlose beA-Notfallkarte zum Ausdrucken.
Schritt 1: Liegt die Störung bei Ihnen oder zentral?
Der schnellste Blick geht auf die Verfügbarkeitsseite des beA-Supportportals. Sie listet aktuelle und vergangene Störungen und Wartungen des beA und der Justiz-Infrastruktur, der Support läuft dort im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer. Störungen bei einzelnen Gerichten oder Bundesländern finden Sie zusätzlich auf egvp.justiz.de, darauf verweist auch die Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Danach folgt die Gegenprobe. Klappt die Anmeldung an einem zweiten Arbeitsplatz oder mit einem zweiten Sicherungsmittel, liegt das Problem sehr wahrscheinlich lokal. Scheitert es überall und meldet die Statusseite eine Störung, ist es zentral.
| Anzeichen | spricht eher für |
|---|---|
| Statusseite meldet eine Störung, Kolleginnen in anderen Kanzleien haben dasselbe Problem | zentrale Störung |
| Anmeldung scheitert nur an einem Arbeitsplatz | lokale Ursache |
| Fehlermeldung zur Client Security oder zum Kartenleser | lokale Ursache |
| Problem tritt direkt nach einem Windows-, Virenschutz- oder beA-Update auf | lokale Ursache, oft Software-Konflikt |
| Nachricht geht raus, aber nur an ein bestimmtes Gericht nicht | Störung bei Justiz oder Intermediär |
Schritt 2: Die üblichen Ursachen am Arbeitsplatz
Liegt es bei Ihnen, lohnt sich eine feste Reihenfolge, statt wild neu zu starten.
Die beA Client Security. Ohne sie funktionieren weder Registrierung noch Anmeldung, so steht es im Anwenderhandbuch der BRAK. Sie läuft im Hintergrund und lässt sich über das Symbol im Infobereich von Windows beenden und neu starten. Nach einem beA-Update kann eine veraltete Version der Grund sein.
Der Virenschutz. Sicherheitsprogramme halten die Client Security gelegentlich für Schadsoftware, das Supportportal führt dazu einen eigenen Hilfeeintrag. Aus dem Betrieb kennen wir das Muster auch von anderen Fachanwendungen. Die saubere Lösung ist eine gezielte Ausnahmeregel im Virenschutz, nicht das Abschalten des Schutzes. Am Fristtag sollte niemand daran herumprobieren, sondern die Meldung fotografieren und die IT anrufen.
Karte, PIN und Kartenleser. Steckt die richtige Karte, leuchtet der Kartenleser, stimmt die PIN? Fehlversuche zählen mit, deshalb lieber einmal in Ruhe prüfen als dreimal schnell tippen. Das BRAK-Handbuch führt getestete Kartenleser mit PIN-Pad auf, andere Geräte funktionieren oft, sind aber nicht getestet. Nach einem Windows-Update fehlt manchmal schlicht der Treiber.
Der Arbeitsplatz selbst. Ein Neustart des Rechners oder der Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz ist oft der schnellste Weg, wieder senden zu können. Klären Sie die Ursache danach, nicht davor.
Schritt 3: Festhalten, während es passiert
An dieser Stelle verliert man im Stress die meiste Zeit, und genau hier ist sie am besten investiert. Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 25. Februar 2025 (VI ZB 19/24) klargestellt, dass der Verweis auf eine allgemein bekannte beA-Störung nicht genügt. Erwartet wird eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung, was bei Ihnen gestört war, wann, was Sie dagegen unternommen haben und warum kein anderer Weg zur Verfügung stand. Eine formelhafte Angabe wie „Vorab als Fax wegen dauerhafter beA-Übertragungsstörung“ reicht nicht (Anwaltsblatt zur Entscheidung, Abruf 12.10.2026).
Für die Kanzlei heißt das, nebenbei mitzuschreiben.
- Beginn der Störung mit Uhrzeit, danach jeder Versuch mit Uhrzeit.
- Ein Bildschirmfoto jeder Fehlermeldung, auf dem die Systemuhr zu sehen ist.
- Ein Bildschirmfoto der Statusseite aus Schritt 1.
- Was versucht wurde, etwa anderer Rechner, anderes Sicherungsmittel, Neustart, Anruf bei der IT.
- Wer beteiligt war.
Die Schilderung muss nicht technisch sein. Sie soll verständlich machen, dass die Ursache nicht in einem Bedienfehler oder einer vernachlässigten eigenen Technik lag. Deshalb lohnt es sich, die IT-Seite sauber eingerichtet und gepflegt zu haben, lange bevor es darauf ankommt.
Schritt 4: Was § 130d ZPO zur Ersatzeinreichung sagt
Für Rechtsanwälte ist die elektronische Übermittlung von Schriftsätzen Pflicht. § 130d ZPO lässt eine Ausnahme zu: Ist die Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt sie nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen. Auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Die Notizen aus Schritt 3 sind damit die Grundlage für die Glaubhaftmachung. Am sichersten ist es, die Glaubhaftmachung gleich mit der Ersatzeinreichung abzugeben, statt sie nachzureichen. Halten Sie außerdem die Faxnummern der Gerichte bereit, mit denen Sie häufig arbeiten, und prüfen Sie, ob Ihr Faxgerät oder Faxdienst tatsächlich funktioniert. Ein Faxweg, der seit zwei Jahren niemand benutzt hat, ist am Fristtag keine Reserve.
Schritt 5: Danach
Ist die Frist gewahrt, sichern Sie die Störungshistorie der BRAK für den betreffenden Zeitraum, die RAK Hamburg nennt sie als Beleg, etwa für einen Antrag auf Wiedereinsetzung. Nehmen Sie Ihre Notizen zur Akte. Und klären Sie mit Ihrer IT, was die Ursache war, damit sie nicht am nächsten Fristtag wiederkommt.
Was Sie heute schon tun können
Ruhiger wird der Fristtag mit vier Vorbereitungen, die sich in einer Woche erledigen lassen.
- Ein zweites Sicherungsmittel. Neben der Karte lässt sich ein Software-Token zur Anmeldung einrichten, laut BRAK-Handbuch ist er dafür zugelassen. Fällt die Karte aus, ist das Postfach trotzdem erreichbar.
- Ein getesteter Ersatzweg. Fax oder Faxdienst einmal ausprobieren, Nummern der wichtigsten Gerichte griffbereit.
- Gepflegte Updates. Client Security, Kartenleser-Treiber und Virenschutz aktuell halten, angekündigte beA-Updates auf dem Supportportal im Blick behalten und nicht auf den Fristtag legen.
- Ein klarer Ablauf. Wer prüft, wer dokumentiert, wer entscheidet. Unsere beA-Notfallkarte fasst das auf einer Seite zusammen.
Wo wir Ihnen Arbeit abnehmen
Netzleiter richtet das beA für Kanzleien ein, von der Client Security über Karte, Software-Token und Kartenleser bis zu den Mitarbeiterrechten und der Verbindung zu Advoware. Das läuft per Fernwartung bundesweit und vor Ort in Hamburg, Details stehen auf der Seite beA einrichten lassen. Für Kanzleien mit Wartungsvertrag reagieren wir bei einer beA-Störung am selben Werktag. Was wir darüber hinaus rund um Vorlagen, Updates und Betrieb übernehmen, zeigt der Advoware-Service.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 12. Oktober 2026 wieder.




