· Mehdi Aroui · medical-it · 2 min read
Qualifizierte elektronische Signatur (QeS)
Die qualifizierte elektronische Signatur ist handschriftlichen Unterschriften rechtlich gleichgestellt. Was eIDAS regelt, wo QeS eingesetzt wird und was eIDAS 2.0 aendert.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
Dieser Beitrag wurde mit Blick auf den Stand 2026 überarbeitet. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QeS) ist eine digitale Unterschrift, die handschriftlichen Unterschriften auf Papier rechtlich gleichgestellt ist. Sie wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt, und die Identitaet des Unterzeichners wird durch ein zugelassenes Authentifizierungsverfahren geprueft.
Typische Einsatzfelder:
- Notarielle Beglaubigungen und Handelsvertraege
- Schriftverkehr zwischen Rechtsanwaelten und Gerichten
- Elektronische Steuererklarungen und Mahnverfahren
- Antraege auf Sozialleistungen
- Vertraulichkeitsvereinbarungen im Unternehmen
Im Gesundheitswesen ist die QeS Grundlage fuer eRezept und eAU: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) erzeugt eine QeS fuer jedes signierte Dokument.
Was ist die eIDAS-Verordnung?
Die EU-Verordnung eIDAS (electronic identification, authentication and trust services) schafft einen einheitlichen europaeischen Standard fuer elektronische Signaturen. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, gibt QeS dieselbe Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften und laesst sie als Beweismittel in Gerichtsverfahren zu. eIDAS trat im Juli 2016 in Kraft.
Zertifizierte Anbieter in Deutschland
Fuer eine QeS wird ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) benoetigt. In Deutschland sind u.a. folgende Anbieter durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) gelistet:
- Bundesdruckerei und D-TRUST
- Deutsche Post
- Deutsche Telekom
- Bank-Verlag GmbH
- Medisign GmbH
Eine aktuelle, vollstaendige Liste findet sich auf der Website der Bundesnetzagentur oder der EU-E-Signature-Plattform der Europaeischen Kommission.
eIDAS 2.0: Was sich aendert
Die EU-Kommission hat die Revision der eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0) Ende 2023 abgeschlossen, die Verordnung trat 2024 in Kraft. Wichtigste Neuerungen:
- EU Digital Identity Wallet: Alle EU-Buerger sollen kuenftig eine digitale Identitaet in einer staatlichen App speichern koennen, die auch fuer QeS genutzt werden kann.
- Breitere Anerkennung: Mehr Dienste muessen QeS akzeptieren, nicht nur Behoerden.
- Qualifizierte Website-Authentifizierung (QWAC): Strengere Anforderungen an verschluesselte Websites und ihre Identitaet.
Fuer Arztpraxen ist die Kernfunktion der QeS ueber eHBA und TI unmittelbar von eIDAS 2.0 nicht betroffen. Der eHBA wird weiterhin als sichere Signaturerstellungseinheit anerkannt.
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