· Mehdi Aroui · Medical IT · Lesedauer von ca. 2 Min.
Qualifizierte elektronische Signatur (QeS)
Die qualifizierte elektronische Signatur ist handschriftlichen Unterschriften rechtlich gleichgestellt. Was eIDAS regelt, wo QeS eingesetzt wird und was eIDAS 2.0 ändert.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
Dieser Beitrag wurde mit Blick auf den Stand 2026 überarbeitet. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QeS) ist eine digitale Unterschrift, die handschriftlichen Unterschriften auf Papier rechtlich gleichgestellt ist. Sie wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt, und die Identität des Unterzeichners wird durch ein zugelassenes Authentifizierungsverfahren geprüft.
Typische Einsatzfelder:
- Notarielle Beglaubigungen und Handelsverträge
- Schriftverkehr zwischen Rechtsanwälten und Gerichten
- Elektronische Steuererklärungen und Mahnverfahren
- Anträge auf Sozialleistungen
- Vertraulichkeitsvereinbarungen im Unternehmen
Im Gesundheitswesen ist die QeS Grundlage für eRezept und eAU: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) erzeugt eine QeS für jedes signierte Dokument.
Was ist die eIDAS-Verordnung?
Die EU-Verordnung eIDAS (electronic identification, authentication and trust services) schafft einen einheitlichen europäischen Standard für elektronische Signaturen. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, gibt QeS dieselbe Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften und lässt sie als Beweismittel in Gerichtsverfahren zu. eIDAS trat im Juli 2016 in Kraft.
Zertifizierte Anbieter in Deutschland
Für eine QeS wird ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) benötigt. In Deutschland sind u.a. folgende Anbieter durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) gelistet:
- Bundesdruckerei und D-TRUST
- Deutsche Post
- Deutsche Telekom
- Bank-Verlag GmbH
- Medisign GmbH
Eine aktuelle, vollständige Liste findet sich auf der Website der Bundesnetzagentur oder der EU-E-Signature-Plattform der Europäischen Kommission.
eIDAS 2.0: Was sich ändert
Die EU-Kommission hat die Revision der eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0) Ende 2023 abgeschlossen, die Verordnung trat 2024 in Kraft. Wichtigste Neuerungen:
- EU Digital Identity Wallet: Alle EU-Bürger sollen künftig eine digitale Identität in einer staatlichen App speichern können, die auch für QeS genutzt werden kann.
- Breitere Anerkennung: Mehr Dienste müssen QeS akzeptieren, nicht nur Behörden.
- Qualifizierte Website-Authentifizierung (QWAC): Strengere Anforderungen an verschlüsselte Websites und ihre Identität.
Für Arztpraxen ist die Kernfunktion der QeS über eHBA und TI unmittelbar von eIDAS 2.0 nicht betroffen. Der eHBA wird weiterhin als sichere Signaturerstellungseinheit anerkannt.
Go-Digital-Förderung für Digitalisierung
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Fragen zu QeS, eHBA oder Fördermöglichkeiten: Hotline 040 25 499 500 oder vertrieb@netzleiter.com.



